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GEZ – Um was geht’s ?

Die GEZ, oder Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, war bis 2013 für die Erhebung der Rundfunkgebühren in Deutschland zuständig. Seitdem wurde sie durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ersetzt, und die Gebühren werden nun als Rundfunkbeitrag bezeichnet. Jeder Haushalt in Deutschland muss einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro zahlen. Dieser Beitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen in einem Haushalt leben oder ob sie tatsächlich die Programme nutzen.

Was wird finanziert?

Der Rundfunkbeitrag finanziert eine Vielzahl von Dienstleistungen und Inhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Dazu gehören:

  1. Fernseh- und Radioprogramme: ARD, ZDF, Deutschlandradio und regionale Sender wie WDR, BR, NDR und andere.
  2. Online-Angebote: Mediatheken, Nachrichtenportale und Streaming-Dienste.
  3. Bildungs- und Kulturprogramme: Dokumentationen, Bildungsprogramme, kulturelle Veranstaltungen und Berichterstattung.
  4. Unabhängiger Journalismus: Nachrichten, politische Berichterstattung und investigative Recherchen.
  5. Sportübertragungen: Live-Übertragungen von nationalen und internationalen Sportereignissen.
  6. Kinder- und Jugendprogramme: Spezielle Inhalte für jüngere Zuschauer.

Diese Finanzierung soll sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender unabhängig von kommerziellen Interessen arbeiten können und ein vielfältiges Programmangebot für alle Bevölkerungsgruppen bereitstellen.

Wer überwacht die Ausgaben?

Die Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland werden von mehreren Instanzen überwacht, um Transparenz und ordnungsgemäße Verwendung der Rundfunkbeiträge sicherzustellen:

  1. Rundfunkräte: Diese Gremien bestehen aus Vertretern der Gesellschaft und überwachen die Programmgestaltung und die Einhaltung des Programmauftrags.
  2. Verwaltungsräte: Sie kontrollieren die wirtschaftliche und finanzielle Führung der Rundfunkanstalten.
  3. Rechnungshöfe: Die Landesrechnungshöfe prüfen die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Rundfunkanstalten.
  4. KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten): Diese unabhängige Kommission prüft den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten und gibt Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrags.

Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass die Rundfunkbeiträge effizient und zweckgebunden verwendet werden.

Tja, soweit das …. Grundsätzlich nicht so schlecht bzw. gut gemeint

ABER !

“Unmengen an Geldern gehen für überzogene Honorare, Gehälter, Alterssicherung und Bonuszahlungen drauf. Ein enormer Teil der Gebühren fließt in Anschaffungen von Möbeln, Einrichtungen, Umbauten und Neubauten.”

Hier nur eine kleine Auswahl die den Bürger an der Rechtmäßigkeit zweifeln lassen … und das zurecht !!!

MISSBRAUCH VON GEZ GEBÜHREN

  • Unangemessene Gehälter: Es gab Berichte über hohe Gehälter und Boni für Führungskräfte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die als unangemessen angesehen wurden.
  • Teure Produktionen: Einige teure TV-Produktionen und Sportrechtekäufe wurden kritisiert, da sie als übermäßige Ausgaben angesehen wurden.
  • Ineffiziente Verwaltung: Es gab Vorwürfe über ineffiziente Verwaltungsstrukturen und unnötige Ausgaben innerhalb der Rundfunkanstalten.
  • Fehlende Transparenz: Kritiker bemängeln oft die mangelnde Transparenz bei der Verwendung der Rundfunkgebühren.

Diese Beispiele zeigen, dass es immer wieder Diskussionen über die Verwendung der Rundfunkgebühren gibt.

Und jetzt kommt das ZDF um die Ecke und prahlt mit großen Einsparungen, Sender werden abgeschaltet. Machen sie auch, aber welche Sender werden das denn sein? Sender im SD Format, die eh so gut wie keiner mehr schaut weil es diese auch in HD gibt. Wo ist denn da bitte die große Einsparung ?

Wenn du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst, können mehrere Schritte folgen:

  • Erinnerungen und Mahnungen: Zunächst erhältst du Erinnerungsschreiben und Mahnungen vom Beitragsservice.
  • Festsetzungsbescheid: Wenn du weiterhin nicht zahlst, wird ein Festsetzungsbescheid erlassen, der die ausstehenden Beträge und zusätzliche Gebühren festlegt.
  • Säumniszuschläge: Es können Säumniszuschläge von mindestens 8 Euro oder 1% der rückständigen Beitragssumme anfallen.
  • Zwangsvollstreckung: Ignorierst du auch den Festsetzungsbescheid, kann es zur Zwangsvollstreckung kommen, bei der ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird.
  • Bußgeld und Erzwingungshaft: Bei längerer Nichtzahlung (über sechs Monate) kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Im Extremfall kann auch Erzwingungshaft von bis zu drei Monaten drohen.

Es ist also ratsam, den Rundfunkbeitrag zu zahlen oder sich rechtzeitig um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bemühen, wenn du Anspruch darauf hast.

Quellen:

finanztip.de

verbraucherzentrale.de

wissen.de

rundfunkbeitrag.de

anwaltauskunft.de

selbst.de

t-online.de

anwalt.de

kostenlose-vordrucke.de

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